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StVG § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt

StVG § 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt

[ Auszug: (1) Die Übermittlung von Daten aus dem Verkehrszentralregister nach § 30 Abs. 1 bis 4 und 7 darf nach näherer Bestimmung durch Rechtsverordnung gemäß § 30c Ab ... ]